Ihr Dolmetscher und Übersetzer für Englisch und Spanisch
Sie möchten ein Zeugnis, eine Geburtsurkunde oder einen Firmenbuchauszug übersetzen lassen? Oder benötigen Sie einen Dolmetscher für einen Notariatsakt?
Dann sind Sie bei mir richtig!
Für eine unkomplizierte, rasche und preiswerte Abwicklung sind Sie bei mir genau richtig. Mein Stempel garantiert Ihnen, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Vor allem aber stellt er sicher, dass sie überall in Österreich akzeptiert wird.
Angebot
Sie übermitteln einen Scan oder ein Foto der zu übersetzenden Urkunde per E‑Mail oder Kontaktformular. Dazu schreiben Sie, in welche Sprache das Dokument übersetzt werden soll und bis wann Sie die Übersetzung brauchen.
Weiters informieren Sie uns, ob Sie die Übersetzung abholen oder postalisch erhalten möchten. Bei Postversand geben Sie an, ob die Übersetzung ins Inland oder ins Ausland gehen soll.
Bestätigung
Sie haben ein Angebot erhalten und möchten es gerne annehmen? Dann überweisen Sie zur Annahme den Rechnungsbetrag. Zusätzlich schreiben Sie ein E‑Mail, in dem Sie den Auftrag bestätigen.
Bei Postversand geben Sie auch die Adresse an, wohin die Übersetzung gesendet werden soll. Beachten Sie die verlängerte Lieferzeit bei Postsendungen!
Versand oder Abholung
Haben Sie postalischen Versand oder digitale Beglaubigung gewählt, wird Ihnen die Übersetzung automatisch binnen der vereinbarten Frist zusammen mit der Rechnung zugeschickt.
Ansonsten werden Sie verständigt, dass Sie die Übersetzung im Büro in der Rechbauerstraße 17, 8010 Graz, abholen können. Wenn die Übersetzung mit dem Original verbunden werden soll, bringen Sie das Original bei der Abholung mit.
Man kann beglaubigte Übersetzungen auch digital im PDF signieren – geben Sie beim ersten Kontakt bitte an, ob Sie diese Option nutzen möchten.
Für eine Dolmetschung beim Notar oder der Rechtsanwältin oder bei sonstigen behördlichen Terminen können Sie mich gerne per E‑Mail oder Kontaktformular für ein unverbindliches Angebot kontaktieren.
Leistungen
Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschungen
Ihre Unterlagen sind bei mir in guten Händen. Mit beglaubigten Übersetzungen von Verträgen und Urkunden erhalten Sie ein amtsgültiges Dokument, auf dessen Richtigkeit Sie sich verlassen können.
Was Sie von mir erwarten dürfen:
- Beglaubigte Übersetzungen
Englisch–Deutsch
Spanisch–Deutsch
Englisch–Spanisch
- Übersetzung von persönlichen Urkunden
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbestätigung, Sterbeurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Staatsbürgerschaftsverzicht etc.
- Übersetzung von sonstigen persönlichen Dokumenten
Arbeitszeugnis, Maturazeugnis, Diplom, Strafregisterauszug / polizeiliches Führungszeugnis / Leumundszeugnis, Meldezettel / Meldebestätigung, Bankbestätigung, Betriebskostenabrechnung, Telefonrechnung, Führerschein, Reisepass etc.
- Übersetzung von gerichtlichen und behördlichen Dokumenten
Bescheid, Scheidungsurteil, Obsorgebeschluss, Klage, Schriftsatz etc.
- Übersetzung von Unternehmensunterlagen
Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde, Jahresabschluss, Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Apostille etc.
- Übersetzung von notariellen Dokumenten
Notarielle Beglaubigungen, beglaubigte Kopien, Notariatsakte, Kaufverträge, Schenkungsverträge etc.
- Dolmetschen bei amtlichen Terminen
Englisch–Deutsch
Spanisch–Deutsch
Notariatsakt, Anwaltsgespräch, Eheschließung / Trauung, Gerichtstermin
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die ein Gerichtsdolmetscher mit seinem Stempel und seiner Unterschrift bestätigt. Damit wird die Übersetzung in Österreich bei allen Behörden und Einrichtungen akzeptiert.
Ein Gerichtsdolmetscher ist für bestimmte Sprachen zugelassen und darf aus diesen oder in diese übersetzen und seine Übersetzungen beglaubigen. Ich darf beispielsweise Dokumente beglaubigt aus dem Englischen und Spanischen ins Deutsche übersetzen. Ich darf aber auch beglaubigte Übersetzungen zwischen Englisch und Spanisch anfertigen.
In Österreich bezeichnet Gerichtsdolmetscher übrigens sowohl einen Dolmetscher (für Gesprochenes) als auch einen Übersetzer (für Geschriebenes). Und nur ein Gerichtsdolmetscher darf Übersetzungen beglaubigen.
Was ist eine Zwischenbeglaubigung
oder eine Apostille?
Soll eine Übersetzung im Ausland vorgelegt werden, muss eine Zwischenbeglaubigung oder Apostille eingeholt werden, d. h., die Übersetzung muss von einem österreichischen Gericht zusätzlich bestätigt bzw. legalisiert werden.
Ob meine Übersetzung in die Fremdsprache zwischenbeglaubigt oder apostilliert werden muss, ist vom Zielland abhängig. Wenden sie sich an das Gericht meiner Eintragung – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz – für weitere Auskünfte dazu, was Sie für welches Land benötigen und wie der Ablauf aussieht.
In manchen Fällen muss man das Original apostillieren lassen, bevor es übersetzt wird. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die Behörde, bei der Sie die Dokumente übersetzt vorlegen müssen.