Mario Wagner

Ihr Dolmetscher und Übersetzer für Englisch und Spanisch

Sie möchten ein Zeugnis, eine Geburtsurkunde oder einen Firmenbuchauszug übersetzen lassen? Oder benötigen Sie einen Dolmetscher für einen Notariatsakt?

Dann sind Sie bei mir richtig!

Für eine unkomplizierte, rasche und preiswerte Abwicklung sind Sie bei mir genau richtig. Mein Stempel garantiert Ihnen, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Vor allem aber stellt er sicher, dass sie überall in Österreich akzeptiert wird.

Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?

Texte übersetzen
Angebot

Sie übermitteln einen Scan oder ein Foto der zu übersetzenden Urkunde per E‑Mail oder Kontaktformular. Dazu schreiben Sie, in welche Sprache das Dokument übersetzt werden soll und bis wann Sie die Übersetzung brauchen.

Weiters informieren Sie uns, ob Sie die Übersetzung abholen oder postalisch erhalten möchten. Bei Postversand geben Sie an, ob die Übersetzung ins Inland oder ins Ausland gehen soll.

Sprachtraining
Bestätigung

Sie haben ein Angebot erhalten und möchten es gerne annehmen? Dann überweisen Sie zur Annahme den Rechnungsbetrag. Zusätzlich schreiben Sie ein E‑Mail, in dem Sie den Auftrag bestätigen.

Bei Postversand geben Sie auch die Adresse an, wohin die Übersetzung gesendet werden soll. Beachten Sie die verlängerte Lieferzeit bei Postsendungen!

Korrektur und Lektorat
Versand oder Abholung

Haben Sie postalischen Versand oder digitale Beglaubigung gewählt, wird Ihnen die Übersetzung automatisch binnen der vereinbarten Frist zusammen mit der Rechnung zugeschickt.

Ansonsten werden Sie verständigt, dass Sie die Übersetzung im Büro in der Rechbauerstraße 17, 8010 Graz, abholen können. Wenn die Übersetzung mit dem Original verbunden werden soll, bringen Sie das Original bei der Abholung mit.

Man kann beglaubigte Übersetzungen auch digital im PDF signieren – geben Sie beim ersten Kontakt bitte an, ob Sie diese Option nutzen möchten.

Für eine Dolmetschung beim Notar oder der Rechtsanwältin oder bei sonstigen behördlichen Terminen können Sie mich gerne per E‑Mail oder Kontaktformular für ein unverbindliches Angebot kontaktieren.

Leistungen

Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschungen

Ihre Unterlagen sind bei mir in guten Händen. Mit beglaubigten Übersetzungen von Verträgen und Urkunden erhalten Sie ein amtsgültiges Dokument, auf dessen Richtigkeit Sie sich verlassen können.

 

 

Was Sie von mir erwarten dürfen:

  • Beglaubigte Übersetzungen
    Englisch–Deutsch
    Spanisch–Deutsch
    Englisch–Spanisch
  • Übersetzung von persönlichen Urkunden
    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbestätigung, Sterbeurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Staatsbürgerschaftsverzicht etc.
  • Übersetzung von sonstigen persönlichen Dokumenten
    Arbeitszeugnis, Maturazeugnis, Diplom, Strafregisterauszug / polizeiliches Führungszeugnis / Leumundszeugnis, Meldezettel / Meldebestätigung, Bankbestätigung, Betriebskostenabrechnung, Telefonrechnung, Führerschein, Reisepass etc.
  • Übersetzung von gerichtlichen und behördlichen Dokumenten
    Bescheid, Scheidungsurteil, Obsorgebeschluss, Klage, Schriftsatz etc.
  • Übersetzung von Unternehmensunterlagen
    Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde, Jahresabschluss, Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Apostille etc.
  • Übersetzung von notariellen Dokumenten
    Notarielle Beglaubigungen, beglaubigte Kopien, Notariatsakte, Kaufverträge, Schenkungsverträge etc.
  • Dolmetschen bei amtlichen Terminen
    Englisch–Deutsch
    Spanisch–Deutsch
    Notariatsakt, Anwaltsgespräch, Eheschließung / Trauung, Gerichtstermin

 

Ich brauche eine Übersetzung


Spanisch-Dolmetscher

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die ein Gerichtsdolmetscher mit seinem Stempel und seiner Unterschrift bestätigt. Damit wird die Übersetzung in Österreich bei allen Behörden und Einrichtungen akzeptiert.

Ein Gerichtsdolmetscher ist für bestimmte Sprachen zugelassen und darf aus diesen oder in diese übersetzen und seine Übersetzungen beglaubigen. Ich darf beispielsweise Dokumente beglaubigt aus dem Englischen und Spanischen ins Deutsche übersetzen. Ich darf aber auch beglaubigte Übersetzungen zwischen Englisch und Spanisch anfertigen.

In Österreich bezeichnet Gerichtsdolmetscher übrigens sowohl einen Dolmetscher (für Gesprochenes) als auch einen Übersetzer (für Geschriebenes). Und nur ein Gerichtsdolmetscher darf Übersetzungen beglaubigen.

Dolmetscher für Verhandlungen

Was ist eine Zwischenbeglaubigung
oder eine Apostille?

Soll eine Übersetzung im Ausland vorgelegt werden, muss eine Zwischenbeglaubigung oder Apostille eingeholt werden, d. h., die Übersetzung muss von einem österreichischen Gericht zusätzlich bestätigt bzw. legalisiert werden.

Ob meine Übersetzung in die Fremdsprache zwischenbeglaubigt oder apostilliert werden muss, ist vom Zielland abhängig. Wenden sie sich an das Gericht meiner Eintragung – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz – für weitere Auskünfte dazu, was Sie für welches Land benötigen und wie der Ablauf aussieht.

In manchen Fällen muss man das Original apostillieren lassen, bevor es übersetzt wird. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die Behörde, bei der Sie die Dokumente übersetzt vorlegen müssen.

 

Preise für Über­setzungen und Dolmetsch­leistungen

Für einseitige Urkunden oder Dokumente mit wenig Text verrechne ich eine Mindestpauschale. Ansonsten richtet sich der Preis nach der Textmenge des Originals. Bei dringenden Übersetzungen kann ein Eilzuschlag zur Anwendung kommen.
Dolmetschungen fakturiere ich nach begonnenen Stunden, zuzüglich einer Pauschale für Wegzeit und Reisespesen.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot am besten per E‑Mail oder Kontaktformular unter Angabe aller relevanten Eckdaten.

Schicken Sie mir ein Angebot!

Über mich

Sprachwerker Mario Wagner
Mario Wagner, MA

Meine Begeisterung für Sprachen und Kulturen hat nicht mit dem Erhalt des Universitätsdiploms aufgehört. Auch danach habe ich mich weitergebildet und in verschiedenen Fachbereichen Erfahrung gesammelt.

Dabei hat mein Interesse für unterschiedliche Rechtssysteme mich immer wieder zu juristischen Übersetzungen geführt und ich habe mich schlussendlich auf den Rechtsbereich spezialisiert.

Seit meiner Prüfung zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher verbinde ich zwei Leidenschaften in einem Beruf: die für Sprache und die für Recht.

Für mich heißt das, dass ich mich jeden Tag mit Freude und Motivation an die Arbeit mache. Für Sie heißt das, dass Ihre Texte sowohl fachlich als auch sprachlich einwandfrei übersetzt werden und Sie auf eine gelungene Kommunikation vertrauen dürfen.

Lernen wir uns kennen!

 

 

Stationen auf meinem Weg zum Übersetzer und Dolmetscher

ÖVGD Österreich

Weil mir mein Beruf am Herzen liegt: Ich bin Mitglied beim Österreichischen Verband der Gerichtsdolmetscher und unterstütze so sein Engagement in beruflichen Belangen. Außerdem kann ich dadurch auf ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zurückgreifen, um für Sie stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Kontakt

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!


MARIO WAGNER, MA
Rechbauerstraße 17/5
A - 8010 Graz

Firmenbuchnummer: FN 452066 d

T. +43 (0) 676 / 411 56 56
E. info@mariowagner.eu
W: www.mariowagner.eu

Informationen der WKO

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